KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 EU-KI-Verordnung für KMU — Schulung und Beratung von LNIT IT-Systemhaus Diekholzen

KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 EU-KI-Verordnung: Das gilt für KMU

Lars Neumann 11 Min. Lesezeit

Nutzt jemand in Ihrem Unternehmen ChatGPT, Microsoft Copilot oder eine Software mit KI-Funktionen? Dann betrifft Sie eine gesetzliche Pflicht, von der viele Geschäftsführer noch gar nichts wissen: die sogenannte KI-Kompetenz nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung. Sie gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 — und sie verpflichtet Unternehmen dazu, etwas dafür zu tun, dass ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI geschult sind. Mit Wirkung zum 27. Juli 2026 wurde die Pflicht entschärft; was jetzt konkret gilt, lesen Sie weiter unten.

Bevor jetzt Panik aufkommt: Das klingt komplizierter, als es ist. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen ohne Fachjargon, was die Pflicht konkret bedeutet, wen sie betrifft, ob Sie ein Zertifikat brauchen und wie Sie das Thema mit überschaubarem Aufwand sauber erledigen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen in der Region Hildesheim, die keine eigene Rechts- oder IT-Abteilung haben, ist das eine wichtige Information.

Was steckt hinter der KI-Kompetenz-Pflicht?

Die EU-KI-Verordnung (oft auch „AI Act“ genannt) ist das erste umfassende Regelwerk weltweit, das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz regelt. Ein zentraler Baustein ist Artikel 4 mit dem Stichwort „KI-Kompetenz“ (im englischen Original „AI Literacy“).

Vereinfacht gesagt verlangt dieser Artikel: Wer KI in seinem Unternehmen einsetzt, muss etwas dafür tun, dass die Menschen, die damit arbeiten, auch verstehen, womit sie es zu tun haben. Sie sollen einschätzen können, was KI kann, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken im Umgang mit ihr bestehen.

Diese Pflicht gilt nicht erst irgendwann in der Zukunft. Sie ist seit dem 2. Februar 2025 in Kraft. Wer also heute KI im Betrieb nutzt, fällt bereits unter diese Regelung.

Wen betrifft die Pflicht konkret?

Die Verordnung unterscheidet zwischen zwei Rollen: Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Beide müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen.

  • Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln und auf den Markt bringen. Das betrifft die wenigsten klassischen KMU.
  • Betreiber sind Unternehmen, die ein KI-System im Rahmen ihrer Tätigkeit einsetzen. Und genau hier landen die allermeisten Betriebe.

Denn „KI einsetzen“ ist heute viel alltäglicher, als die meisten denken. Wenn Ihre Mitarbeitenden ChatGPT für Textentwürfe nutzen, mit Microsoft Copilot in Word und Excel arbeiten, KI-gestützte Übersetzungstools verwenden oder eine Branchensoftware mit eingebauten KI-Funktionen einsetzen, dann sind Sie aus Sicht des Gesetzes Betreiber eines KI-Systems.

Die Pflicht gilt dabei nicht nur für fest angestellte Mitarbeitende, sondern auch für Personen, die in Ihrem Namen KI nutzen — etwa Auftragnehmer oder freie Mitarbeiter.

Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens am Schreibtisch prüft die KI-Kompetenz-Anforderungen der EU-KI-Verordnung — Beratung durch LNIT aus Diekholzen

Brauche ich jetzt ein Zertifikat?

Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird — und die Antwort entlastet die meisten Geschäftsführer spürbar: Nein, ein Zertifikat ist gesetzlich nicht erforderlich.

In den offiziellen Erläuterungen der EU-Kommission heißt es wörtlich: „Ein Zertifikat ist nicht erforderlich.“ Es gibt auch keine Pflicht, den Kenntnisstand der Mitarbeitenden formal zu messen oder eine Prüfung abzunehmen.

Es gibt damit ausdrücklich keine staatliche „Zertifikatspflicht“ und auch kein vorgeschriebenes Siegel, das Sie vorlegen müssten. Lassen Sie sich an dieser Stelle nicht von Anbietern verunsichern, die mit angeblich verpflichtenden Zertifikaten und drohenden Bußgeldern werben. Das entspricht nicht der Rechtslage.

Was die Verordnung verlangt, sind angemessene Maßnahmen — mit Wirkung zum 27. Juli 2026 ausdrücklich ohne die Pflicht, ein bestimmtes Kompetenzniveau zu garantieren (dazu unten mehr). Welche Maßnahmen das sind, bleibt Ihnen überlassen. Sie können die Kompetenz intern aufbauen oder eine externe Schulung in Anspruch nehmen. Eine externe Schulungspflicht gibt es nicht.

Warum eine dokumentierte Schulung trotzdem sinnvoll ist

Wenn kein Zertifikat nötig ist — warum sollten Sie dann überhaupt etwas tun? Aus einem einfachen Grund: Sie tragen die Verantwortung dafür, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Und im Zweifel sollten Sie das auch belegen können.

Die EU empfiehlt deshalb, durchgeführte Schulungen intern zu dokumentieren. Eine solche Dokumentation ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie ist Ihr Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind — falls es später einmal zu Rückfragen, einem Schadensfall oder einer Prüfung kommt. Mit einer dokumentierten Schulung minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken und stehen auf der sicheren Seite.

Ein dokumentierter Teilnahmenachweis ist dabei genau das: eine Bescheinigung, dass die Schulung stattgefunden hat und wer teilgenommen hat. Es ist kein staatlich regulierter Titel, sondern ein einfacher, praktischer Beleg Ihrer Sorgfalt.

Was eine gute KI-Kompetenz-Schulung enthalten sollte

Die EU gibt einen sinnvollen Mindestrahmen vor, an dem sich eine Schulung orientieren kann. Wichtig ist, dass die Inhalte zur jeweiligen Tätigkeit und zum Vorwissen der Teilnehmenden passen — eine Sachbearbeiterin braucht anderes Wissen als die Geschäftsführung.

Diese Themen gehören in der Praxis dazu:

Themenfeld Worum es geht
Grundverständnis KI Was ist Künstliche Intelligenz, wie funktioniert sie grob, und welche KI-Systeme nutzen wir eigentlich im Unternehmen?
Rolle des Unternehmens Sind wir Anbieter oder Betreiber? Welche Pflichten ergeben sich daraus?
Risiken der Systeme Typische Stolperfallen wie „Halluzinationen“, also überzeugend klingende, aber falsche Antworten der KI.
Rechtliche und ethische Aspekte Datenschutz, Vertraulichkeit, Umgang mit Ergebnissen, Verantwortung für Entscheidungen.
Rollenbezogene Inhalte Abgestimmt auf Tätigkeit und Vorwissen — vom Einsteiger bis zur Fachkraft.

Der größte Mehrwert entsteht, wenn die Schulung nicht abstrakt bleibt, sondern konkret an den Werkzeugen ansetzt, die Ihr Team wirklich nutzt. Wer versteht, warum man keine sensiblen Kundendaten in ein öffentliches KI-Tool eingibt und warum man KI-Antworten immer gegenprüfen sollte, schützt das Unternehmen im Alltag deutlich besser.

Update Juli 2026: Die Pflicht wurde entschärft

Am 24. Juli 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt veröffentlicht, die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Sie tritt mit Wirkung zum 27. Juli 2026 in Kraft und fasst Artikel 4 neu.

Der Unterschied ist kein Formulierungsdetail, sondern eine andere Art von Pflicht:

Aspekt Bisherige Fassung Fassung ab 27.07.2026
Wortlaut „nach besten Kräften sicherstellen, dass … über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“ „Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz … zu unterstützen
Charakter Ergebnispflicht Bemühenspflicht

Und die neue Fassung stellt ausdrücklich klar: Die Verpflichtung „verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“

Der Gesetzgeber begründet das in Erwägungsgrund 8 damit, dass strenge Verpflichtungen „insbesondere für kleinere Unternehmen“ einen zusätzlichen Befolgungsaufwand verursachen — während KI-Kompetenz „unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen und möglichen Sanktionen eine strategische Priorität sein sollte.“

Wichtig: Die Pflicht ist damit nicht weggefallen. Sie gilt weiterhin seit dem 2. Februar 2025, für Anbieter und Betreiber, unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Nur der Maßstab ist ein anderer geworden.

Drohen Bußgelder nach Artikel 4?

Nein — und das lässt sich am Verordnungstext belegen.

Artikel 99 der KI-Verordnung listet abschließend auf, welche Verstöße mit Geldbußen belegt sind. Artikel 4 steht dort nicht und stand dort nie. Die viel zitierten 35 Millionen Euro beziehungsweise 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes beziehen sich auf Artikel 5 — die verbotenen KI-Praktiken wie Social Scoring. Auch die zweite Bußgeldstufe von 15 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent erfasst Artikel 4 nicht.

Wenn Ihnen also jemand ein Angebot mit der Drohung „bis zu 35 Millionen Euro Bußgeld für fehlende KI-Schulungen“ auf den Tisch legt: Das entspricht nicht der Rechtslage.

Zwei Einschränkungen gehören der Vollständigkeit halber dazu. Artikel 99 Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung vorzusehen — nationale Regelungen neben dem harmonisierten Bußgeldkatalog sind damit nicht ausgeschlossen. Und die Bundesnetzagentur weist auf die zivilrechtliche Ebene hin: „Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht.“ Das ist ein Haftungsrisiko, kein Bußgeldrisiko — aber es ist real.

Der eigentliche Stichtag heißt Artikel 50

Während über Artikel 4 viel diskutiert wird, steht der Termin mit echtem Handlungsdruck etwas im Schatten: Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 — und die sind, anders als Artikel 4, tatsächlich bußgeldbewehrt (bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Artikel 99 Absatz 6 jeweils der niedrigere Betrag).

Hier kursiert allerdings genauso viel Halbwissen wie bei Artikel 4: Die Behauptung „jeder mit KI erstellte Inhalt muss gekennzeichnet werden“ ist falsch — Artikel 50 enthält vier verschiedene Pflichten mit verschiedenen Adressaten, die längst nicht jeden KI-Einsatz treffen. Wer genau betroffen ist, was rechtlich als Deepfake gilt, welche Ausnahmen greifen und warum nur ein einziger Teilaspekt bis zum 2. Dezember 2026 verschoben ist, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag „KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was Artikel 50 EU-KI-Verordnung für Unternehmen bedeutet“.

Wer beaufsichtigt das in Deutschland?

In Deutschland soll die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungsbehörde werden. Das dafür nötige nationale Durchführungsgesetz (KI-MIG) hat den Bundestag am 11. Juni 2026 und den Bundesrat am 10. Juli 2026 passiert, war zum Stand dieses Beitrags aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bis dahin führt die Bundesnetzagentur vorbereitende Tätigkeiten durch und betreibt bereits einen KI-Service-Desk als Anlaufstelle für Fragen.

Für Sie bedeutet das: Der Handlungsdruck kommt nicht von einer drohenden Behörde, sondern von Artikel 50 zum 2. August 2026 — und von der eigenen Sorgfaltspflicht.

So unterstützt LNIT Sie dabei

Genau hier setzen wir an. Mit unserer KI-Kompetenz-Schulung nach Art. 4 EU-KI-VO nehmen wir Ihnen das Thema ab — praxisnah, verständlich und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Wir vermitteln Ihrem Team die Grundlagen und die Funktionsweise von KI, sprechen über Chancen und Risiken und zeigen den sicheren, datenschutzkonformen Einsatz im Arbeitsalltag. Die Inhalte stimmen wir rollenbasiert auf die jeweiligen Tätigkeiten ab. Am Ende erhalten Sie einen dokumentierten Teilnahmenachweis — und auf Wunsch eine interne KI-Leitlinie, an der sich Ihr Team orientieren kann.

Die Schulung führen wir remote oder bei Ihnen vor Ort durch, für Teams jeder Größe. So belegen Sie Ihre Sorgfaltspflicht, minimieren Haftungsrisiken und schaffen gleichzeitig echten Mehrwert: Mitarbeitende, die KI sicher und produktiv nutzen.

Häufige Fragen zur KI-Kompetenz-Pflicht

Ab wann gilt die KI-Kompetenz-Pflicht? Die Pflicht aus Artikel 4 der EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. Mit Wirkung zum 27. Juli 2026 gilt sie in abgeschwächter Form: Durch die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde aus der Pflicht, KI-Kompetenz sicherzustellen, die Pflicht, ihre Entwicklung zu unterstützen. Weggefallen ist sie nicht.
Wen trifft die KI-Kompetenzpflicht? Sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen. Anbieter entwickeln KI-Systeme, Betreiber setzen sie ein. Die meisten Unternehmen sind Betreiber — denn schon der Einsatz von Werkzeugen wie ChatGPT oder Microsoft Copilot zählt dazu. Die Pflicht gilt für eigene Mitarbeitende und für Personen, die in Ihrem Namen KI nutzen.
Brauche ich ein Zertifikat für meine Mitarbeitenden? Nein. Ein Zertifikat ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, und es gibt keine Pflicht, den Kenntnisstand formal zu messen. Empfohlen wird allerdings, durchgeführte Schulungen intern zu dokumentieren. So können Sie im Zweifel belegen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Ein Teilnahmenachweis dient genau diesem Zweck.
Muss ich eine externe Schulung buchen? Nein, eine externe Schulungspflicht gibt es nicht. Sie können die KI-Kompetenz auch intern aufbauen. Eine externe Schulung hat aber den Vorteil, dass die Inhalte strukturiert vermittelt und sauber dokumentiert werden — das spart Ihnen Zeit und schafft einen belastbaren Nachweis.
Drohen Bußgelder, wenn ich nichts tue? Die EU-KI-Verordnung sieht ein Sanktionssystem vor — Artikel 4 ist darin aber nicht aufgeführt (siehe Artikel 99). Ein unmittelbares Bußgeld droht für fehlende KI-Kompetenz also nicht. Es geht darum, angemessene Maßnahmen zu ergreifen und das nachvollziehbar zu belegen. Wer das Thema ernst nimmt und seine Schulungen dokumentiert, ist auf der sicheren Seite. Bei Unsicherheiten unterstützen wir Sie gerne.

Erledigen Sie die KI-Kompetenz-Pflicht mit einem klaren Plan

Die KI-Kompetenz-Pflicht ist kein Grund zur Sorge, aber ein Grund zum Handeln. Sie gilt bereits, sie betrifft fast jedes Unternehmen, das KI nutzt — und sie lässt sich mit überschaubarem Aufwand sauber erfüllen. Mit der Neufassung ist der Maßstab sogar niedriger als vielfach dargestellt — ein Bußgeld droht nach Artikel 4 nicht. Der Termin, den Sie sich stattdessen notieren sollten, ist der 2. August 2026 für die Transparenzpflichten aus Artikel 50.

Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen in der Region Hildesheim und darüber hinaus dabei, das Thema pragmatisch und rechtssicher anzugehen — von der Einordnung Ihrer konkreten Situation über die passende Schulung bis zum dokumentierten Teilnahmenachweis.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch unter anfrage@lnit.de oder über unser Kontaktformular. Wir prüfen gemeinsam, wo Ihr Unternehmen bei der KI-Kompetenz steht und welche Schritte sich für Sie am schnellsten lohnen.


Lars Neumann ist Inhaber von LNIT — Lars Neumann IT, einem IT-Systemhaus und Managed Services Provider mit Sitz in Diekholzen bei Hildesheim. LNIT betreut kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen IT-Infrastruktur, Cyber-Sicherheit, KI-Beratung, Telefonie und Dokumentenmanagement. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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LN

Lars Neumann

Gründer und Inhaber von LNIT – Lars Neumann IT. IT-Systemhaus in Diekholzen bei Hildesheim. Managed IT, Helpdesk, Cloud, Sicherheit und KI-Beratung für KMU.

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