Häufige Fragen zu KI im Betrieb – ehrlich beantwortet
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer am häufigsten stellen. Kurz, verständlich und ohne Versprechen, die niemand halten kann. Rechtliche Antworten geben den Stand vom 02.10.2026 wieder und sind keine Rechtsberatung.
Einstieg und Nutzen
4 Fragen
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Manchmal ja, manchmal noch nicht. Entscheidend ist nicht die Größe, sondern ob es wiederkehrende Abläufe gibt, die Ihr Team Zeit kosten: Berichte zusammenstellen, Anfragen beantworten, Informationen suchen. Unser Rechner gibt eine erste Einschätzung und sagt auch, wenn sich etwas eher nicht lohnt. Im Erstgespräch prüfen wir das gemeinsam.
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Nein. Wir erklären Fachbegriffe verständlich und richten die Technik ein. Ihr Team lernt das, was es für seine Aufgaben braucht, nicht mehr.
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Nein. KI bereitet vor, Menschen prüfen und entscheiden. Antworten einer KI können unvollständig oder falsch sein. Ziel ist, Ihrem Team Routinearbeit abzunehmen, damit mehr Zeit für Kunden, Patienten und Fachliches bleibt.
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Mit einem einzigen Ablauf, der spürbar Zeit kostet, nicht mit einem Werkzeug. Oft zeigt sich dabei, dass zuerst Informationen geordnet oder Zuständigkeiten geklärt werden müssen. Erst ordnen, dann digitalisieren, dann automatisieren. Wie das Schritt für Schritt aussieht: KI im Betrieb einführen.
Kosten und Ablauf
2 Fragen
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Das Erstgespräch ist kostenlos und dauert 30 Minuten. Die KI-Potenzialanalyse hat einen Festpreis, den wir Ihnen vorab nennen. Die Umsetzung kalkulieren wir nach der Analyse und nennen Ihnen den Preis, bevor Sie entscheiden. Einstiegskosten und laufende Kosten wie Lizenzen, Hardware oder Betreuung weisen wir immer getrennt aus.
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In Stufen, nach jeder entscheiden Sie neu: Erstgespräch, KI-Potenzialanalyse mit schriftlichem Umsetzungsplan, Pilot mit einer konkreten Aufgabe, Einführung im Team und auf Wunsch Begleitung übers Jahr. Sie gehen nur so weit, wie es sich für Ihren Betrieb lohnt. Ob es Fördermittel für Ihr Vorhaben gibt, entscheidet der Fördergeber; eine Förderung versprechen wir nicht.
KI-Kompetenz und Schulung
4 Fragen
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Unternehmen, die KI einsetzen, müssen nach Art. 4 der EU-KI-Verordnung Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Teams unterstützen. Eine bestimmte Schulung schreibt die Verordnung nicht vor; eine Schulung ist eine mögliche Maßnahme, ebenso interne Regeln oder Einweisungen. Seit dem 27. Juli 2026 gilt die Neufassung durch die Verordnung (EU) 2026/1744: Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen Sie nicht garantieren. Mehr: KI-Kompetenz nach Art. 4.
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Nein. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, und es gibt keine Pflicht, den Kenntnisstand zu prüfen. Empfohlen wird, die Maßnahmen intern zu dokumentieren. Nach unserer Schulung erhalten Sie dafür einen Teilnahmenachweis mit Datum, Inhalten, Dauer und Teilnehmenden. Er ist kein staatliches oder akkreditiertes Zertifikat.
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Für Art. 4 sieht das deutsche Durchführungsgesetz (KI-MIG) derzeit kein Bußgeld vor. Die Pflicht besteht trotzdem, und fehlende KI-Kompetenz kann bei einem Schaden als Sorgfaltspflichtverletzung eine Rolle spielen.
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Der Inhouse-Halbtag kostet 990 € pauschal für bis zu 10 Teilnehmende, jede weitere Person 49 €. Das Premium-Paket mit interner KI-Richtlinie kostet 1.890 € pauschal für bis zu 15 Teilnehmende, jede weitere Person 49 €. Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, vor Ort zuzüglich Anfahrt. Details: KI-Kompetenz-Schulung.
KI-Verordnung und Kennzeichnung
3 Fragen
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Ja. Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Für die meisten Betriebe sind dann vor allem Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 50 (Transparenz) relevant. Hochrisiko-Pflichten betreffen nur bestimmte Einsatzzwecke und gelten erst ab Dezember 2027 bzw. August 2028. Überblick: EU AI Act für KMU.
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Nein. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50. Für Betriebe heißt das vor allem: Deepfakes kennzeichnen, KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Prüfung kennzeichnen und bei Chatbots klar sagen, dass eine KI antwortet. Gewöhnliche Werbe- und Produkttexte fallen in der Regel nicht darunter. Mehr: KI-Transparenz.
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Nach Angaben der EU-Kommission nein. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Wo es mit vertretbarem Aufwand geht, schadet eine freiwillige Kennzeichnung älterer Inhalte nicht.
Datenschutz
2 Fragen
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Das hängt von der Einrichtung ab, und genau deshalb versprechen wir nichts pauschal. Bei rein lokaler Modellverarbeitung mit LNIT Vision bleiben die übergebenen Inhalte auf Ihrer Infrastruktur. Externe Modelle und angebundene Dienste haben eigene Datenwege. Diese prüfen wir vor dem Start und legen sie mit Ihnen fest.
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Das hängt davon ab, welche Daten wofür, wo und auf welcher Vertragsgrundlage verarbeitet werden. In kostenlose Verbraucherversionen gehören keine Kundendaten. Wir prüfen die technischen Datenwege und stellen die Verträge der Anbieter bereit; die rechtliche Bewertung trifft Ihr Unternehmen mit seinem Datenschutzbeauftragten. Mehr: Datenschutz beim KI-Einsatz.
LNIT Vision und Zusammenarbeit
5 Fragen
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LNIT Vision ist unser KI-Arbeitsbereich für Unternehmen. Ihr Team kann freigegebene Unterlagen mit der KI befragen, Berichte und Schreiben vorbereiten lassen und vereinbarte Aufgaben automatisieren. Vision läuft auf Hardware in Ihrem Betrieb und kann lokale Modelle oder eine vereinbarte Cloud-Lösung nutzen. Was nach außen geht oder etwas verändert, gibt ein Mensch frei. Mehr: LNIT Vision.
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Nur in einem ausdrücklich eingerichteten und freigegebenen Ablauf. Standard ist: Vision bereitet vor, Ihr Team versendet. Bei der Anbindung an Microsoft 365 erstellt Vision Entwürfe, verschickt aber keine E-Mails.
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Dann sind wir erreichbar. Als IT-Systemhaus betreuen wir die Technik, auf der Ihre KI-Abläufe laufen. Wichtig ist außerdem ein vereinbarter Rückfallweg, damit die Arbeit auch von Hand weiterlaufen kann.
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Bei LNIT arbeiten Sie direkt mit dem Inhaber + Partnernetzwerk. Seit 2017 betreuen wir als IT-Systemhaus aus Diekholzen bei Hildesheim kleine und mittlere Unternehmen.
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Wir arbeiten herstellerunabhängig und dokumentieren, was wir einrichten. Den Umsetzungsplan aus der Potenzialanalyse erhalten Sie schriftlich. Wie ein Ausstieg aus der Begleitung abläuft, klären wir vor Vertragsbeginn.
Die rechtlichen Antworten auf dieser Seite geben eine allgemeine Information zum Stand vom 02.10.2026. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder Ihren Datenschutzbeauftragten.
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